Arbeitsvertrag für geringfügige Beschäftigung mit flexibler Arbeitszeit


Für die Beschäftigung von Mitarbeitern gelten unterschiedliche Vorschriften, je nachdem ob sie Arbeitnehmer oder freie Mitarbeiter sind, in Voll- bzw. Teilzeit oder nur als geringfügig Beschäftigte arbeiten. Einen Arbeitsvertrag sollten Sie mit Ihren Mitarbeitern in jedem Fall schließen, um wichtige Punkte wie Gegenstand der Tätigkeit,Arbeitszeit, Urlaub oder Entgelt schriftlich festzuhalten. Wie ein Arbeitsvertrag für geringfügige Beschäftigung aussehen kann, zeigt unsere Mustervorlage.


Quelle: Rechtshandbuch für Training, Beratung und Coaching

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